Schadengutachten

Bei einem Unfallschaden durch Fremdverschulden (Haftpflichtschaden) soll der Geschädigte (finanziell) derart gestellt werden, als wäre der Schaden nicht eingetreten. Zur Beweissicherung und Ermittlung der Reparaturkosten, -zeit, des evtl. bestehenden merkantilen Minderwertes, Nutzungsentschädigung, Wiederbeschaffungswertes, -zeit etc. fertigen wir für Sie ein Schadengutachten.

Bei einem fremd verschuldeten Unfall haben Sie freie Wahl des Kfz-Sachverständigen, ein Recht auf anwaltliche Beratung und freie Wahl einer Reparaturwerkstatt Ihres Vertrauens. Die Kosten für Reparatur, Gutachten sowie derjenigen eines Rechtsanwalts zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Zusammenhang mit dem Unfall überrnimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung beim Vorliegen eines 100% Fremdverschulden des Unfallgegners.

Bei einem eigen verschuldeten Unfall ersetzt Ihre Vollkaskoversicherung den Schaden, der Ihnen an Ihrem Fahrzeug entstanden ist.
Hierzu sollten Sie wissen, dass Sie keine freie Wahl eines Kfz-Sachverständigen haben und die aus der Einschaltung eines Sachverständigen resultierenden Kosten nicht von der Vollkaskoversicherung übernommen werden.

Bei einem Teilkaskoschaden (Wild, Brand, Diebstahl etc.) gilt Gleiches wie bei einem eigen verschuldeten Unfall.


KFZ-Sachverständigen-Büro Christian Eggers
Wragekamp 1
22397 Hamburg
Germany
Telefon: +49 (40) 63 12 84 48
Telefax: +49 (40) 64 42 22 44
Mobil: +49 (171) 61 55 343
E-Mail: info[at]unfallgehabt.de
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